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Wie lautet die RSS-Feed-URL von RSS-Feed für Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I?

Die Feed-Adresse lautet https://www.recht.bund.de/rss/feeds/rss_bgbl-1.xml?nn=87952. Füge sie in einen beliebigen RSS-Reader ein oder klicke auf Jetzt folgen, um den Feed in Feeder zu lesen.

Wie oft veröffentlicht RSS-Feed für Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I Beiträge?

RSS-Feed für Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht etwa 7-mal pro Woche. Der letzte Beitrag wurde vor 2 Tage veröffentlicht.

Funktioniert der RSS-Feed von RSS-Feed für Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt Teil I?

Ja. Feeder hat ihn vor 24 Minuten geprüft und der Feed hat normal geantwortet.

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